Tach zusammen,
die Philips hatte ich auch mal ausprobiert und mir gefiel das fleckige Lichtbild ebenfalls nicht. Daher die Osram LEDriving mal ausprobiert. Deren Lichtbild ist einwandfrei. Liegt also nicht an der Gestaltung des Reflektors. Die Äußere Gummikappe habe ich weggelassen, wegen Feuchtigkeit machje ich mir da keine Gedanken, denn die zweite Kappe war auch vorher schon nicht dicht, da die Kappen einfach aufgeschnitten waren um die Anschlußkabel durchzuführen. An der Fassung des Leuchtmittels schließt die erste Gummikappe hinreichend dicht ab, der Durchmesser des Lochs ist kleiner als der Durchmesser am Sockel des Leuchtmittels. Ob das ein Grund für eine Nichtzulassung darstellen kann, weiß ich nicht. Da es aber genug Fahrzeuge gibt, die ähnlich konstruiert sind und ab Werk nur eine Gummikappe haben, denke ich, dass das eher nicht der Grund ist. Allgemein denke ich, dass die Entscheidung, genehmigt oder nicht genehmigt. eher der Schnarchnasigkeit von Behörden geschuldet ist. Mir konnte bisher noch niemend erklären, warum Halogen-Glühfadenleuchtmittel eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben, LED Leuchtmittel aber eine Allgemeine Bauartgenehmigung brauchen und damit fahrzeugspezifisch eingetragen werden müssen. Das Argument Reflektorgestaltung zieht ja dann nicht mehr, wenn bei einem Fahrzeug die Betrriebserlaubnis erteilt ist, denn dann ist ja der Nachweis erbracht, dass ein LED Leuchtmittel den Anforderungen entspricht.
Naja, is ja wurscht...