das Wastegate vom Smart ist das wirklich baugleich? Hat einer evtl. davon die Ersatzteilnummer?
moin, kann ich dir nicht sagen, aber eventuell weiss das jemand hier:
das Wastegate vom Smart ist das wirklich baugleich? Hat einer evtl. davon die Ersatzteilnummer?
moin, kann ich dir nicht sagen, aber eventuell weiss das jemand hier:
Moin zusammen,
bezüglich Batterie gab es eine Email von My Renault:
Leider führt der Link wo ganz anders hin. Aber wer ggf eine günstige Batterie braucht, kann ja bei seinem Händler direkt fragen mit Hinweis auf den Renno Newsletter.
habe die Vredestein Quatrac Ganzjahresreifen 16 Zoll für 430€ inkl. Montage bei Reifen Quick
oh, das hört sich gut an, welche Felgen hast du denn verwendet? Die Reifen sind 185/205 richtig? Nur dass ich alles richtig verstehe...
in deinem Fall wäre der Gang zum Händler wohl der beste Weg, da du noch in der Gewährleistung bist.
Das hat mich zwar knapp140 EUR gekostet, aber meine Nerven sind geschont.
das ist aber günstiger als direkt bei Renno. Meine Frau hatte mehr bezahlen müssen, deren Batterie ( also von deren Auto ) hatte auch aufgegeben und war irgendwas um die 250 - 300 € mit Einbau. Gut war, sie konnte sofort hinkommen und wurde auch sofort bedient.
Und wo steht, dass diese nicht während der Fahrt eingeschaltet sein dürfen?
Moin, es darf nicht ausschließlich mit Standlicht gefahren werden:
Sie können unter bestimmten Umständen mit Fernlicht und mit Abblendlicht fahren – für Standlicht gilt das in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 17 eindeutig: [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/mit-standlicht-fahren.jpg]Bei Dunkelheit dürfen Sie nicht mit Standlicht fahren – mit Fernlicht übrigens auch nicht, wenn Sie jemanden dadurch behindern.
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Verstoßen Sie gegen diese Regelung, werden Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid.
Quelle:
195 40 17 ist der Abrollumfamg -2,1% also nochmals deutlich schlechter
Wäre aber wegen Heckantrieb verschmerzbar. Noch schöner wäre eine symmetrische Bereifung.
kleine Ergänzung, mittlerweile gibt es die RN17 Norm, die die alte Norm 710 ablöst. Da gibt es z.B. von ELF das RN Tech ELITE, 5w-30. Ist mittlerweile auch im freien Handel erhältlich. Als Grund vermuste ich, da das RN17 spezifizierte Öl sowohl für Turbodiesel als auch Benziner gedacht ist, es erleichtert die Lagerhaltung: Ein Öl für alle.
wir hatten am Anfang den 90PSer T3, von 2016, der hatte 165km/h eingetragen, da ging auch nicht mehr. Gefühlt hatte er schon noch Leistung, aber war abgeriegelt.
ich finde das nicht sehr kundenfreundlich von Renno, aber in der heutigen Zeit wundert mich das auch nicht wirklich. Hier im Ort bei uns steht ein Smart 453 mit 195/45R17 vorne eventuell wäre das was für eine TÜV Eintragung. Hinten hatter die 205/40R17 wie gehabt. Gut ist: Mit den breiteren Vorderreifen gibt es auch mehr Hersteller. Die Yokohama fand ich vom Fahrverhalten eher schlecht.