erste inspektion nach 20.000 km oder ein jahr. ich wähle die km und bin bei 2,5 jahren. wg motoröl eine frage..

  • Euer Sparirrsinn in allen Ehren, aber aus meiner Sicht grob fahrlässig.

    Bei der Inspektion wird ja nicht nur ein Ölwechsel gemacht, sondern auch nach Erreichen eines gewissen Alters die Bremsflüssigkeit, UND es wird eine Sichtprüfung der Sicherheitsrelevanten Teile gemacht. Das geht nur auf der Hebebühne.

    Eure Denkensweise ist nicht gerade vorbildlich sondern genaugenommen unverantwortlich. Fahrt selbst an den Baum... meinetwegen, aber denkt mal an die VK Teilnehmer die euch entgegen kommen z.B. ... feiert euch mal schön weiter!

  • Dann hast Du die Garantie(en) seitens Renault bereits verspielt.

    Der Meinung bin ich auch. Jeder Hersteller dürfte die Geltung seiner Garantien an die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsinvervalle binden.

    Insbesondere bei der Garantie gegen Korrosion wird Renault dann fein die Hände heben, auf die nicht eingehaltenen Wartungen zeigen und einen dann wieder vom Hof schicken.

    Wobei ich sehr hoffe, dass es nie nötig sein wird, diese Garantie in Anspruch nehmen zu müssen.

    SCe70 Experience (2017)

    R&Go mit Focal IBUS 2.1 + Focal IFR165-2

  • Euer Sparirrsinn in allen Ehren, aber aus meiner Sicht grob fahrlässig.

    Bei der Inspektion wird ja nicht nur ein Ölwechsel gemacht, sondern auch nach Erreichen eines gewissen Alters die Bremsflüssigkeit, UND es wird eine Sichtprüfung der Sicherheitsrelevanten Teile gemacht. Das geht nur auf der Hebebühne.

    Eure Denkensweise ist nicht gerade vorbildlich sondern genaugenommen unverantwortlich. Fahrt selbst an den Baum... meinetwegen, aber denkt mal an die VK Teilnehmer die euch entgegen kommen z.B. ... feiert euch mal schön weiter!

    Merkwürdiger Kommentar. Irrsin? Wer "feiert" hier was?

    Die Kontrolle der Bremsflüssigkeit, die Sichtprüfung bzw. die Überprüfung der technisch relevanten Teile wird natürlich im Rahmen der vorgeschriebenen technischen Überprüfung gemacht - in Deutschland ist das der TÜV denke ich. Mein Twingo ist ein Zweitauto, wurde in 6 Jahren etwa 18000km gefahren und steht bei Nichtverwendung in der Garagenbox. Ich denke, mein Verhalten ist verantwortlbar und ich mache keinen Fehler wenn ich mir die unnötigen jährlichen Werkstattkosten spare. Soll doch jeder machen wie er glaubt. Ich jedenfalls hatte die letzten 25 Jahre keine Panne und haben keinen Verkehrsunfall verschuldet.

    Ich fahre seit 1969 Auto, insoferne habe ich meinen Status hier augenzwinkernd von Schüler auf Senior geändert. Spricht etwas dagegen?

    Herzliche Grüße
    gklein . . . . . . . . . . . . . . (Twingo SCe70 weiß mit "nichts" :thumbup: )

    Einmal editiert, zuletzt von gklein ()

  • Jeder Hersteller dürfte die Geltung seiner Garantien an die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsinvervalle binden.

    Das ist nicht nur eine Vermutung von Dir, sondern die juristische Realität!

    Sämtliche Hersteller binden Ihre Garantie(n) an die Einhaltung der Wartungsintervalle seitens des Kunden.

    Liberty Luxe SCe 70 Start&Stop ....ab 03/18: GT ENERGY TCe 110 Liberty

  • Sämtliche Hersteller binden Ihre Garantie(n) an die Einhaltung der Wartungsintervalle seitens des Kunden.

    Der Garantieverlust eine Tatsache. Ich habe mich dafür entschieden, mir unter Verzicht auf die Garantie viele hundert Euro Werkstattkosten zu ersparen, Das ist ein finanzielles Glücksspiel, über das jeder selbst entscheiden muss. Was die Sicherheit betrifft, dafür sorgt man anders.

    Herzliche Grüße
    gklein . . . . . . . . . . . . . . (Twingo SCe70 weiß mit "nichts" :thumbup: )

  • Soweit ich informiert bin, ist in Deutschland jeder KFZ-Halter und zusätzlich auch noch jeder Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Da gibt es sogenannte Halterpflichten und welche, die der Fahrer einzuhalten hat. Manchmal überlagern sich diese Pflichten sogar, womit Halter und Fahrer jeweils einzeln in Haftung genommen werden können. Zusätzlich überwacht noch eine Prüforganisation im Rahmen der Hauptuntersuchung (alle 2 Jahre) die Einhaltung der Verkehrssicherheit. Für diese Kontrolle kommt das Fahrzeug üblicherweise auf die Hebebühne. Und wenn dann der Halter oder Fahrer als weitere Instanz auch noch eine Werkstätte für die Durchführung diverser Kontroll- oder Instandhaltungsarbeiten hinzunimmt, ist das zwar vollkommen OK, aber per Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben.


    Ich kann gut damit leben, dass einzelne Verkehrsteilnehmer sich selbst zutrauen, für die Verkehrssicherheit ihres KFZ zu sorgen. Wenn gklein sich das zutraut, dann denke ich, er wird wohl über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Ansonsten wird er alle 2 Jahre bei der anstehenden HU darauf hingewiesen, was er noch nachzuholen bzw. versäumt hat. Wie er selbst schon geschrieben hat, verzichtet er damit u.U. auf die Herstellergarantie.

    RENAULT Twingo Z.E. Urban Night, MJ22, Pyrénées-Weiß

    bestellt: 22.02.22 / zugelassen: 15.07.22

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    KIA Niro Vision PHEV, MJ21, weiß, NAVI-Paket, AHK für Wohnwagen, zugelassen 01/2021

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