Turbo Probleme / Defekte beim TCe 90 / TCe 110 Diskussion

  • Habt Ersatzteil Garantie.


    Was genau bedeutet das?

    Liebe Grüße aus Marburg


    David
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    - AHK von MisterDotCom (750 kg Anhängelast (un-)gebremst; 50/70 kg Stützlast)
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  • Habt Ersatzteil Garantie.

    Umso besser. :)


    Grundsätzlich haben Verbraucher gem.§ 434 BGB einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten, die auf 12 Monate verkürzt werden kann (Beweislastumkehr nach 6 Monaten beachten),
    Eine Garantie ist ein freiwilliges versprechen des Herstellers und kann an Bedingungen geknüpft sein. Bei der Neuwagengarantie wäre das die Wartung nach Herstellervorgaben, die der Kunde ggf. nachweisen müsste.

  • Gibt es hier im Forum jemand, der mit einem Tce110 einen Turboschaden hatte?
    Hintergrund meiner Frage: Im Gegensatz zum Tce90 saugt der GT die Luft für den Turbo über den zusätzliche Lufteinlass über dem Linken Radkasten.

  • Der TCe 90 beim Smart auch !


    Der Turbo selber geht ja gar nicht Kaputt es ist der Stellmotor am Turbo !

  • Umso besser. :)
    Grundsätzlich haben Verbraucher gem.§ 434 BGB einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten, die auf 12 Monate verkürzt werden kann (Beweislastumkehr nach 6 Monaten beachten),
    Eine Garantie ist ein freiwilliges versprechen des Herstellers und kann an Bedingungen geknüpft sein. Bei der Neuwagengarantie wäre das die Wartung nach Herstellervorgaben, die der Kunde ggf. nachweisen müsste.

    "Klugscheißer-Modus an" :


    Bei Neuware 24 Monate Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Bei Gebrauchtware auch 24 Monate, wie bei neu, hier kann allerdings auf 12 Monate verkürzt werden. Bei Neuware ist die Verkürzung nicht möglich.


    Beides nur gültig zwischen Gewerblich und Privat, zwischen Händlern ist ein kompletter Ausschluß bei neu und gebraucht möglich.


    Wird immer interessant, wenn man einen Firmenwagen als privat kauft (z. B. den Porsche, den ein Arzt auf seine Praxis zugelassen hat). Der ist dann auch gewerblicher Verkäufer.


    Ansonsten passt es ;)


    "Klugscheißer-Modus aus" :D:D

  • So lange bis die Garantie von deinen Auto abgelaufen ist !

    Und nur genau so lange! Wird ein Teil während der der Garantie-/Gewährleistungszeit getauscht, gilt die Garantie auf das Teil auch weiterhin nur so lange, wie die ursprüngliche Garantie-/ Gewährleistungszeit!
    Ohne jetzt Panik machen zu wollen, ist es also so: Wenn am letzten Tag Deiner Werksgarantie z.B. 01.01.2018 ein Turbolader auf Garantei getauscht wird, so hast Du am 02.01.2018 keine Garantie mehr drauf! Hat den einfachen Grund, das man "Endlosgarantien" auch vom Gesetzgeber aus nicht zulassen will. Oder ganz einfach: Der Hersteller hat zwei Jahre lang seine Pflicht erfüllt und in diesem Falle das Fahrzeug durch Austausch des Turbos am laufen gehalten. Da kann es ja nicht sein, dass der Hersteller, dadurch das er eine Garantieleistung (die er ja selber finanziert hat) erbracht hat, nochmals dafür gerade stehen soll und somit für dieses Teil dann schon insgesamt 4 Jahre gerade stehen muss...
    Das ist der rechtliche Teil - das es in der Praxis teilweise anders gehandhabt wird ist schon klar, aber absolute Rechtssicherheit oder die hier schon genannte Ersatzteilgarantie/Gewährleistung gilt hier definitiv nicht!

  • Auf jedes Teil ist eine Ersatzteile Garantie weil weder die Werkstatt noch der Kunde was dafür kann,wenn, sagen wir mal nach einem halben Jahr das Bauteil wieder kaputt ist. Unabhängig zu der Fahrzeug Garantie. Oder ob das Fahrzeug überhaupt Garantie besitzt. Früher bei Opel als Beispiel Austausch Anlasser, also überholt von Opel, nach 3 Monaten kaputt. Ist auf Ersatzteile Garantie gelaufen.

  • Es läuft schon so, wie @Ralph68 , @Marco und ich das geschrieben habe. Etwas anderes gibt das BGB zwischen Verbraucher und Händler nicht her.


    Der Stellmotor ist ja anscheinend das Problem. Was denkt ihr: Mäglicherweise Kulanz bei einem Schaden im dritten Fahrzeugjahr, wenn man immer brav beim Freundlichen gewesen ist?


    Ich denke bei meinem Smart Fortwo schon über eine Garantieerweiterung nach ( 3. + 4. Jahr um die 340 Euro). ^^

  • Es läuft schon so, wie @Ralph68 , @Marco und ich das geschrieben habe. Etwas anderes gibt das BGB zwischen Verbraucher und Händler nicht her.


    Der Stellmotor ist ja anscheinend das Problem. Was denkt ihr: Mäglicherweise Kulanz bei einem Schaden im dritten Fahrzeugjahr, wenn man immer brav beim Freundlichen gewesen ist?


    Ich denke bei meinem Smart Fortwo schon über eine Garantieerweiterung nach ( 3. + 4. Jahr um die 340 Euro). ^^

    Nein, läuft es nicht und steht auch genau so in den Renault Garantiebedingungen:
    Zitat: "Die Durchführung von Garantiearbeiten führt nicht zu einer Hemmung der Garantiefristen oder zum Anerkenntnisneuer Garantiefristen."
    Ist übrigens bei allen mir bekannten Marken so... ;(


    PS: Das soll nicht heißen, das es intern nicht anders (kulant) geregelt wird - aber ein Recht hat man nicht...