Motorschaden direkt nach Werkstattbesuch

  • Hatte heute ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Kfz-Verträge. Die Ergebnisse will ich euch nicht vorenthalten:



    -Rücktritt vom Kaufvertrag erachtet der Rechtanwalt als (zu) schwierig. Man müsste nachweisen, dass der Fehler schon ab Werk vorlag und da der Fehler 13 Monate lang nicht auftauchte, ist das zwar nicht unmöglich, aber höchst kompliziert.
    -Der Rechtsanwalt will sich nun einmal genauer mit dem Garantie-Kleingedruckten beschäftigen. Da könnte durchaus etwas rauszuhauen sein, sagt er.
    -Hauptaugenmerk liegt auf der Werkstatt, in der mein Auto vor dem Motorschaden stand. Die Chancen seien gut, die für den Schaden aufkommen zu lassen.



    Jetzt wird ein Gutachter eingeschaltet. Das bedeutet, dass sich die ganze Geschichte in die Länge zieht. Ich werde mein Auto wohl mind. ein Jahr lang nicht mehr (im fahrtüchtigen Zustand) wiedersehen. Werde mir somit ein neues Auto zulegen müssen. Es wird definitiv kein Renault mehr werden. Das Kapitel Twingo hat sich für mich somit nach 8 Jahren erledigt. Der Rechtsanwalt hat auch deutlich klargemacht, dass das Verhalten von Renault das Letzte sei. So etwas erlebe er selten. Üblich sei es, dass einem seitens des Herstellers bei der Verteilung der Kosten zumindest ein 50/50-Angebot gemacht wird. Hinzu komme, dass viele Hersteller in den ersten 2 Jahren eine Garantie unabhängig von fristgerechten Inspektionen geben. Auf einen solchen werde ich nun umsteigen.

    • Hallo, ist ja schon übel was da passiert ist. Was ich nicht verstehe, wenn ich schon Mobilitätsgarantie habe, du diese nicht sofort genutzt hast. Beim Auto kauf bekommst du schon vom Verkäufer gesagt machen sie zu dem Vorgegebenen Zeitpunkt den Service, sonst gibt es Probleme mit der Garantie! Somit hättest du dieses Übel schon mal weniger. Mit den Abgefahrenen Reifen, denke ich mal das schon beim Kauf die spur nicht 100% stimmte. Bei meinem steht das Lenkrad auch leicht nach links (hab ihn erst 3 Tage) sowas sieht nicht jeder. Problem ist fährst du schnell einen hohen Bordstein hoch oder so ähnlich ist da schon möglichst was verstellt. In deinem Fall wo die Reifen abgefahren sind ,von Anfang an oder Eigenverschulden das ist die frage. Die 8 km Probefahrt nach der Reperatur sind ein Witz! Sowieso wenn die Werkstatt von dir die Vorgeschichte kannte und das Fahrzeug so lange da stand. Das du da die Werkstatt belangen kannst sehe ich als dein gutes Recht. Da ist vieles schief gelaufen bei dir zuviele Werkstätten an einem Auto mit einem Problem. Von Renault seiner seite was geld betrifft glaub mir da sind 10.000 € so als würden wir 2 € Verlieren wenn überhaupt. Ich kenne keinen Hersteller der mir Garantie gibt unabhängig ob ich zum Service komme oder nicht, kannst du mir da einen nennen? Ich drücke dir die daumen das sich alles zum guten wendet. Es liegt nicht an Renault sondern an den Werkstätten wo du warst gibt nun mal gute und schlechte, meine Meinung. Mfg Marco
  • Servus, bin ein KFZ-Mechatroniker in einer Renault, Dacia, Peugeot und Citroen Vertragswerkstatt.
    Da Nullsiebenelf dies ja auch im TwingoTuningForum.de berichtet hat, möchte ich folgendes dazu wiedergeben.



    Zur Neuwagengarantie aus den Allgemeinen Garantierichtlinien:



    Theoretisch, hätten die ersten "Garantiefälle" von dir auch Renault nicht zahlen müssen, da hat deine Werkstatt eigentlich Falsch gehandelt. Das ist aber jetzt Nebensache.


    Ob du von der ersten Werkstatt Geld bekommst ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich sicher, da du ja auf Nachbesserung hättest verlangen können.
    Desweiteren ist ja auch ein kleines Problem, wer weis ob die 2te Werkstatt wo die Wasserpumpe erneuert wurde, nicht auch ein Fehler gemacht hat beim entlüften?
    Ich tippe darauf, das dies wirklich eine sehr lange "Aktion" wird und wen du nicht wirklich Glück hast, auch nichts bezahlt bekommst.


    Wandeln geht nach meiner Meinung nicht, da ja durch dein nicht einhalten deiner Wartungsintervalle die Neuwagengarantie ungültig geworden ist.


    Zu deinem:

    Zitat von Nullsiebenelf


    ..... viele Hersteller in den ersten 2 Jahren eine Garantie unabhängig von fristgerechten Inspektionen geben. Auf einen solchen werde ich nun umsteigen.


    Habe ich folgendes Gefunden:
    http://www.autobild.de/artikel…rzeuggarantie-891355.html




    Der ganze Fall ist leider zum Großen Teil selbstverschulden von Nullsiebenelf, dazu eventuell falsche Reperatur der Werkstätten die aber erstmal nachgewiesen werden muss falls dies möglich ist.

  • Man muss sagen das du eigentlich noch Glück mit deinem Fall hast. Da du deine Inspektionsintervalle nicht eingehalten hast, hätte Renault nicht eine einzige Reparatur übernehmen müssen. Kleinere Dinge werden in der Garantiezeit ohne Probleme immer übernommen, da schaut die Werkstatt nicht genau nach. Wenn dann aber der Austausch eines Motors ansteht, wird natürlich das Checkheft verlangt! Nur verständlich das sie den Schaden und die Kosten für den Mietwagen nicht übernehmen - die Garantiebedingungen wurden nicht eingehalten. Ein Auto muss IMMER checkheft-gepflegt sein, das weiß doch eigentlich jeder Fahranfänger.

  • Also ich denke das die Chancen eher schlecht stehen. Es gibt Vertragliche Wartungsfristen. Werden die nicht eingehalten liegt die Verantwortung beim Halter. Ich bin Heizungsmonteur da ist es das selbe. Geht der Wärmetauscher nach z.B. 3 Jahren kaputt und man hat keine Wartungen machen lassen zahlt der Herstellers aus Prinzip nichts. Kann man die Wartungen nachweisen wird das Material komplett übernommen. Wieso sollte es beim Auto also anders sein...