Beiträge von Kevkev1991

    Servus


    Mal ein Auszug bei einem Ebay Händler der Öl verkauft:


    Zitat

    Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: -- Vebrennungsmotorenöle -- Getriebeöle -- Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
    Sie können die Öle dort jederzeit während der Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden, wobei die Versandkosten hierbei von Ihnen zu tragen sind.
    Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
    Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.


    Altöl ist leider nicht so einfach zu versenden.
    Spezieller Behälter, kann unter Umständen als Sondermüll gelten.
    Motorenaltöl hat auch gerne mal ein niedrigeren Flammpunkt haben wegen Kraftstoff usw.

    Sag deiner Werkstatt das ab Clip Version 155 der Parameter des Motorhaubenkontaktschalters in der BCM vorhanden ist, davor musste man ein Patch installieren.


    Zu finden unter den Technik-Infos 2015 (Online im Renault.net (für Werkstätten zugänglich))

    Ich möchte euch ein Hinweis zu einem Twingotreffen geben.
    Es ist ein tolles Treffen mit sehr vielen netten Menschen wovon auch einige eine lange Reise für ein Tagestreffen auf sich nehmen.
    Es kommen auch einige ehemalige Twingofahrer die diese Community schätzen und immerwieder gerne gesehen werden.
    (Bin ab Montag selbst kein Twingo Fahrer mehr und werde trotzdem erscheinen.)
    Ca. 50 Twingos waren am Saisonabschluss 2015 vertreten, und die letzten Treffen zeigen es werden langsam immer mehr xD



    Der Link:


    http://www.twingotuningforum.de/thread-36094.html


    Ein Bild vom Saisonende 2015


    [Blockierte Grafik: http://pics.twingotuningforum.de/pics/2015/10/twingo-26093259-fge.jpg]

    Servus, bin ein KFZ-Mechatroniker in einer Renault, Dacia, Peugeot und Citroen Vertragswerkstatt.
    Da Nullsiebenelf dies ja auch im TwingoTuningForum.de berichtet hat, möchte ich folgendes dazu wiedergeben.



    Zur Neuwagengarantie aus den Allgemeinen Garantierichtlinien:



    Theoretisch, hätten die ersten "Garantiefälle" von dir auch Renault nicht zahlen müssen, da hat deine Werkstatt eigentlich Falsch gehandelt. Das ist aber jetzt Nebensache.


    Ob du von der ersten Werkstatt Geld bekommst ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich sicher, da du ja auf Nachbesserung hättest verlangen können.
    Desweiteren ist ja auch ein kleines Problem, wer weis ob die 2te Werkstatt wo die Wasserpumpe erneuert wurde, nicht auch ein Fehler gemacht hat beim entlüften?
    Ich tippe darauf, das dies wirklich eine sehr lange "Aktion" wird und wen du nicht wirklich Glück hast, auch nichts bezahlt bekommst.


    Wandeln geht nach meiner Meinung nicht, da ja durch dein nicht einhalten deiner Wartungsintervalle die Neuwagengarantie ungültig geworden ist.


    Zu deinem:

    Zitat von Nullsiebenelf


    ..... viele Hersteller in den ersten 2 Jahren eine Garantie unabhängig von fristgerechten Inspektionen geben. Auf einen solchen werde ich nun umsteigen.


    Habe ich folgendes Gefunden:
    http://www.autobild.de/artikel…rzeuggarantie-891355.html




    Der ganze Fall ist leider zum Großen Teil selbstverschulden von Nullsiebenelf, dazu eventuell falsche Reperatur der Werkstätten die aber erstmal nachgewiesen werden muss falls dies möglich ist.