Er hat doch geschrieben, dass auch ein anderer Sattel verbaut ist.
Bei der HU scheint es auf dem Bremsenprüfstand nicht aufgefallen zu sein. Bei einer ordentlichen Gefahrenbremsung auf der BAB dürfte sich jedoch ein stärkerer Unterschied in den Bremsleistungen zeigen.
Aber eigentlich sollte der Prüfer auch noch mit seinen Augen schauen.
Bei den jährlichen Wartungen sollte es aber auch auffallen. Zumal man ja nicht mal ein Rad abschrauben muss, um das sie sehen.
Möglicherweise ist das ja tatsächlich zulässig? Allein mein begrenzter technischer Sachverstand stellt sich da quer.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Seite im Rahmen einer Reparatur getauscht wurde. Als wenn irgendein Hobbyschrauber da dran war. Bei einem alten Gebrauchtwagen, der schon durch viele Hände ging, würde mich sowas nicht überraschen. Da habe ich als Hobbyschrauber schon abenteuerliche Arbeit gesehen.