Beiträge von Paule2

    Ich habe eine "Mischbereifung" und 50.000 Km gefahren.

    Vorn 185 / 50 R 16, hinten 205/45 R 16.

    Das auf beiden Achsen die gleichen Reifen (Ganzjahresreifen) müssen, ist klar.

    Muss es auch der gleiche Hersteller sein? Und wenn ja > wo steht das?<

    Ich muss da noch mal was Fragen...... es scheint ja (gemessen an den jetzigen Beiträgen) keine sinnvolle und TÜV gerechte Lösung zu geben. War mit dem Problem schon mal einer beim RA, Verbraucherschützer oder beim ADAC?

    Soweit ich mich erinnere, muss ein Herstellet mind 20 Jahre für Ersatzteile sorgen (ist das noch so?)

    Einfach aus dem Bauch raus würde ich das als erheblichen Mangel einstufen.

    UND PS:

    ich möchte mich für meine vorherigen Beiträge entschuldigen! Danke, ich habe die Tragweite des Problems erst jetzt erkannt; seid bitte nicht böse auf mich.

    Hey Leute... nicht streiten.

    Wenn es denn wirklich ein Softwareproblem sein sollte, gab es von mir verlinkt einige User, die das Problem ohne den Klageweg zu beschreiten, gelöst haben.

    Fragt die doch einfach und nach den Niederlassungen, die das klären konnten.

    Ich habe noch eine persönliche Auffassung:

    Wenn mein Twingo mit 73 PS (manche Umrechner sagen 71 PS) >52KW< mit 151 KM/h (die er auch definitiv fährt) eingetragen ist, erschließen sich mit >rein logisch< die eingetragenen 164 Km/h bei über 20 PS MEHR - Leistung nicht.

    Das erinnert mich (obwohl hier wohl kaum zutreffen kann) an die Zeit, wo Kleintransporter oder auch VW Busse (mit 70PS Diesel - Automatik) mit einem sogenannten STADT - Getriebe ausgestattet wurden.

    Weltweit dürfen die Autos eh nur 110 bis 130 Km/h fahren (ausser in PL sind es 140 Km/h). Warum sollte man sich na Dt richten.

    Der KfZ Schein ist doch ausschlaggebend. Was da drin steht ist bezahlt und gekauft und muss erbracht werden. Und ja... ich fange an zu rechnen. 5% sind meiner Auffassung nach nirgends hinterlegt.

    Habe ich schon ohne Erfolg durch.


    Die 140er-Sperre war vom SCE70 und hat nichts mit dem TCE90 zu tun.

    Bei Speed sind bis zu 5% Serienstreuung zulässig...kannst ja mal rechnen...

    Das steht wo? Deutsches Urteil oder ein französischer Vergleich?

    Jetzt nicht böse reagieren... ich laß mich gern belehren.

    Sehr vermutlich muss man sich um das Thema ab nächsten Sonntag eh kein Kopf mehr machen.

    avatar-default.svg Zitat von Uli234 Moin,

    ich habe eine Twingo Limited , 71 PS, EZ 3/2019 gebraucht gekauft. Soweit alles in Ordnung. Aber anscheinend wird bei dem Auto auch die Geschwindigkeit bei genau 140 km/h begrenzt. (Der Twingo wird auch bergab mit Rückenwind nicht schneller, obwohl in den technischen Daten eine höhere Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.) Das Phänomen ist weiter vorn im Thread beschrieben. Dabei soll es sich um einen Softwareproblem handeln, das wohl seit Herbst 2019 durch ein update behoben werden kann.

    Gibt es Erfahrungen dazu? Hat das update noch andere Vorteile? Oder wird vielleicht auch irgend etwas (Verbrauch?) schlechter?

    Man muss ja mit dem kleinen Auto nicht unbedingt so schnell fahren.... aber merkwürdig ist die Geschichte schon.

    Wenn Sie weiter vorne mal schauen möchten in dem Thread, dann werden Sie sehen, dass es für zur Behebung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ein Software-Update von Renault gibt. Fahren Sie zu einem freundlichen Renault-Händler und lassen Sie das Update installieren. Dann läuft die Kiste sagenhafte 156 km/h und auch der Tempomat/Begrenzer lässt sich auf diesen Wert einstellen.

    Ob die Geschwindigkeit sein muss lassen wir mal außer acht, aber es ist eine zugesicherte Eigenschaft laut den technischen Daten und dann hat das auch zu funktionieren.

    Das Update darf übrigens nichts kosten.

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