Bereits seit mehreren Jahren gibt es den elektronischen Teil des Turbos einzeln zu kaufen!
Beiträge von keinBenzmehr
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Ist das sicher, das das der richtige Stromkreis ist?
Wenn die Sicherung durchbrennt beim einschalten der Zündung, an dem Stromkreis hängen auch die Einspritzdüsen, wie kann der Motor dann laufen?
Da stimmt doch was nicht?!
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Was heißt denn, das Auto fährt normal, auch längere Strecken oder nur kurze Proberunde?
Sicherung Motorfunktion >> Was ist denn mit der Lichtmaschine? Gibt sie bei laufendem Motor (richtige) Ladespannung ab?
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Der mittlere Sensor kann an das Halteblech der Steckdose unter die AHK montiert werden. Dann funktioniert das ohne Anhänger ganz normal.
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Bei meiner „Holzklasse“ ist der Stecker auch ohne Gegenstück, damit hat dein Problem also nichts zu tun.
Ich würde bei der Problematik auch eher im Motorraum nach dem Fehler suchen.
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Übrigens unsere MDC AHK 650 kg Zuglast
Echt? Das ist ja interessant; Schreibe doch mal, bei welchem Modell genau?
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Ist der Sensor nicht im/unter dem linken Spiegel? Also Stecker im Bereich der Türscharniere.
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Die meine ich, ups, schon teurer geworden.
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Kupplungen, auf die man den Fahrradträger montieren kann, gibt es viele verschiedene Fabrikate für kleines Geld. Soweit ich weis, sind die Dinger auch nicht eintragungspflichtig, weil man damit keinen Anhänger ziehen kann, wegen des veränderten Kugelkopfes.
Es gibt nur eine richtige Anhängerkupplung mit 750kg Zug- und 50kg Stüzlast, bei Fahhradträgerbetrieb 70kg Stützlast. Die ist von MDC und kostet etwa 800€ und muss abgenommen und eingetragen werden, da der Twingo ja keinen Voreintrag bez. Anhängelasten hat
Eine MDC gebraucht zu bekommen, das wird wohl extrem schwierig. Ich habe in den letzten Jahren nur einmal Eine gesehen, und die war durch Auffahrunfall krumm wie ne Banane…
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Die Antwort mit dem minderwertigen Auto ist ja eine absolute Frechheit. Es handelt sich in diesem Fall um „ minderwertigen Sachverstand“.
Was das Diagnosegerät nicht auslesen kann, können Doofköppe nicht reparieren, heutzutage…
Im gesetzlichen Regelwerk zu Garantie/ Gewährleistung ist vorgesehen, das der Verkäufer zwei Reparaturversuche machen darf, ist der Fehler dann nicht beseitigt, kann eine andere Firma den beheben und der Verkäufer zahlt. Das will der Verkäufer sicher nicht.
Also: nicht abwimmeln lassen und auf Mangelfreiheit bestehen, notfalls mit rechtlichen Schritten drohen!