Die Antwort mit dem minderwertigen Auto ist ja eine absolute Frechheit. Es handelt sich in diesem Fall um „ minderwertigen Sachverstand“.
Was das Diagnosegerät nicht auslesen kann, können Doofköppe nicht reparieren, heutzutage…
Im gesetzlichen Regelwerk zu Garantie/ Gewährleistung ist vorgesehen, das der Verkäufer zwei Reparaturversuche machen darf, ist der Fehler dann nicht beseitigt, kann eine andere Firma den beheben und der Verkäufer zahlt. Das will der Verkäufer sicher nicht.
Also: nicht abwimmeln lassen und auf Mangelfreiheit bestehen, notfalls mit rechtlichen Schritten drohen!