Beiträge von keinBenzmehr

    Die Antwort mit dem minderwertigen Auto ist ja eine absolute Frechheit. Es handelt sich in diesem Fall um „ minderwertigen Sachverstand“.

    Was das Diagnosegerät nicht auslesen kann, können Doofköppe nicht reparieren, heutzutage…

    Im gesetzlichen Regelwerk zu Garantie/ Gewährleistung ist vorgesehen, das der Verkäufer zwei Reparaturversuche machen darf, ist der Fehler dann nicht beseitigt, kann eine andere Firma den beheben und der Verkäufer zahlt. Das will der Verkäufer sicher nicht.

    Also: nicht abwimmeln lassen und auf Mangelfreiheit bestehen, notfalls mit rechtlichen Schritten drohen!

    Die Schelle ist eine echte Pest!

    Ich habe sie auf bekommen, indem ich sie mit einer großen Sicherungsringzange, also Eine, die beim betätigen nicht zu, sondern auf geht, aufgedrückt habe.

    Im gibt im Kfz- Teilehandel passende Schellen, die aus zwei Hälften bestehen mit zwei Schrauben. Wesentlich einfacher…

    Es gibt eine für Anhänger zugelassene Kupplung von MDC, kostet etwa 800€. Die ist echt stabil. Alle anderen sind nur als Fahrradträger zugelassen.

    Der Twingo darf mit MDC 750 kg plus 50 kg Stützlast ziehen, als Fahrradträger darf sie 70 kg, muss aber per Einzelabnahme zugelassen werden, da die Twingos keinen Voreintrag haben. In die Stoßstange muss ein Ausschnitt gemacht werden…

    Die Auspuffe unterscheiden sich in Details. Es gibt welche mit zwei Halterungen und die mit einem zusätzlichen Halter in der Mitte. Die mit zwei Haltern gibt es wohl mit zwei verschiedenen Flanschen, die mit drei Haltern haben anscheinend alle den gleichen Flansch.

    Bei Allen aber ist das Flexrohr verschweißt. Da das ganze Konstrukt sehr kompakt ist und zudem oberhalb und unterhalb des Flexrohres Halterungen verbaut sind, wäre die Erneuerung des FR eine echte Bastelarbeit!

    Da hilft wohl nur genau gucken was verbaut ist und nach Abbildung kaufen…