Beiträge von keinBenzmehr

    Kupplungen, auf die man den Fahrradträger montieren kann, gibt es viele verschiedene Fabrikate für kleines Geld. Soweit ich weis, sind die Dinger auch nicht eintragungspflichtig, weil man damit keinen Anhänger ziehen kann, wegen des veränderten Kugelkopfes.

    Es gibt nur eine richtige Anhängerkupplung mit 750kg Zug- und 50kg Stüzlast, bei Fahhradträgerbetrieb 70kg Stützlast. Die ist von MDC und kostet etwa 800€ und muss abgenommen und eingetragen werden, da der Twingo ja keinen Voreintrag bez. Anhängelasten hat

    Eine MDC gebraucht zu bekommen, das wird wohl extrem schwierig. Ich habe in den letzten Jahren nur einmal Eine gesehen, und die war durch Auffahrunfall krumm wie ne Banane…

    Die Antwort mit dem minderwertigen Auto ist ja eine absolute Frechheit. Es handelt sich in diesem Fall um „ minderwertigen Sachverstand“.

    Was das Diagnosegerät nicht auslesen kann, können Doofköppe nicht reparieren, heutzutage…

    Im gesetzlichen Regelwerk zu Garantie/ Gewährleistung ist vorgesehen, das der Verkäufer zwei Reparaturversuche machen darf, ist der Fehler dann nicht beseitigt, kann eine andere Firma den beheben und der Verkäufer zahlt. Das will der Verkäufer sicher nicht.

    Also: nicht abwimmeln lassen und auf Mangelfreiheit bestehen, notfalls mit rechtlichen Schritten drohen!

    Die Schelle ist eine echte Pest!

    Ich habe sie auf bekommen, indem ich sie mit einer großen Sicherungsringzange, also Eine, die beim betätigen nicht zu, sondern auf geht, aufgedrückt habe.

    Im gibt im Kfz- Teilehandel passende Schellen, die aus zwei Hälften bestehen mit zwei Schrauben. Wesentlich einfacher…