Hier steht das mit den 5%:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2005 – I-3 U 8/04
Nächster Punkt ist, dass die Abregelung bei TACHOANZEIGE 165km/h eingreift und nicht bei realen 165 (z.B. GPS-gemessen)
Und selbst für die Tachoanzeige gelten Abweichungswerte.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2021:
...Dabei ist es zulässig, dass von der gefahrenen Geschwindigkeit um 10 Prozent abgewichen wird und zusätzlich weitere 4 km/h auf dem Tacho angezeigt werden...