Das Entfernen der Rücksitzbank bewirkt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis da es dann kein 4 Sitzer mehr ist.
Die Rücksitzbank dient gesetzlich auch der Ladungssicherung bei Nutzung durch 4 Personen.
Wie larsrinker schon schreibt, ohne Rücksitzbank (dauerhaft) müßte die Zulassung als LKW erfolgen, das wiederum setzt eine Trennung von Fahrgastraum und Laderaum vorraus
denn beim LKW dürfen Personen nicht vom Fahrgastraum in den Laderaum übergehen können, das wiederum ist abhängig wie genau es der TÜV Prüfer nimmt.
Wenns ganz dumm läuft dann müssen sogar die hinteren Seitenscheiben dicht gemacht werden.