Die Zugstrebe würde mir den geringsten Kopfschmerz bereiten. Fahrwerksteile sind nicht für die Ewigkeit gemacht, manche Fahrzeugtypen haben weit mehr Reparaturen am Fahrwerk als alles Andere.
Zierstreifen kann man mögen, muss man aber nicht, frag doch einfach den Vorbesitzer.
Du hast ein Jahr gesetzliche Gewährleistung laut Gesetz bei Kauf von Gewerbetreibenden und wenn die Zusicherung der Unfallfreiheit im Kaufvertrag steht, was soll kommen?
Wenn da irgend was faul sein sollte an dem Wagen, kannst du nach elfeinhalb Monaten noch immer den Rechtsschutz einschalten mit den jetzt schon vorhandenen Unterlagen…