dass dann nen richtig krasses Horn. Erwartest was großes und da kommt der Twingo =D
Nein, ich möchte nicht übertreiben.
dass dann nen richtig krasses Horn. Erwartest was großes und da kommt der Twingo =D
Nein, ich möchte nicht übertreiben.
2-3 Monate sollten nix ausmachen.
"Sollte nichts ausmachen". Ist das eine Vermutung oder heißt das "es ist erfahrungsgemäß zu erwarten", dass es nichts ausmacht?
Ich frage deswegen, weil ich einen Opel Meriva hatte, bei dem die Batterie nach einem Monat Betriebspause tiefentladen war und getauscht werden musste. Der Touringclub hat mir damals zu einem Batterieunterbrecher geraten.
Meinen Smart fortwo 451 hatte ich zuletzt 5 Wochen nicht in Betrieb. Er hat keinen Unterbrechungsschalter, denn die Batterie ist schlecht zugänglich. Er ließ sich tadellos starten, aber anfangs leuchtete die Batteriekontrollleuchte manchmal auf und auch die Start-Stop-Automaik brauchte ein paar Tage bis sie innerhalb kurzer Zeit aktiv wurde. Bei drei Monaten Betriebsunterbrechung bin ich mir nicht sicher, dass die Batterie des Smart das überlebt.
Na, ja, ich denke ich muss mir im Twingo auf jeden Fall den Batterieunterbrecher einbauen lassen und ich vermute, dass dafür auch Platz genug sein wird.
OK, ich danke für die Info. Das heißt für mich, dass auch eine Vertragswerkstätte im Ausland motiviert sein sollte, eine Garantieleistung zu erbringen. Und das beruhigt mich, da sich mein Twingo hauptsächlich im Ausland bewegt.
Ich persönlich sehe kein Unterschied ob Garantie oder nicht.
Ja. Der Mitarbeiter sollte seine Arbeit immer gleich gut machen. Aber wer bezahlt die Leistung des Mitarbeiters, wenn es sich um Garantie handelt? Die leistungserbringende Werkstätte oder der Lieferant?
Frage an die Insider:
Wenn eine Werkstätte Garantieleistungen erbringt, erhält sie dann einen Kostenersatz vom Renault-Werk? Mich interessiert das, weil ich gerne wüsste, wodurch eine Werkstätte motiviert ist, Garantieleistungen zu erbringen - oder eben nicht.
Herzliche Grüße
gklein
Die Hupe meines neuen Twingo ist mir etwas zu "dezent". Welches Produkt ist gesetzlich erlaubt, aber wesentlich lauter und vor allem auch problemlos enbaubar?
Mein Twingo III von heuer wird über den Winter zwangsweise zwei, drei Monate unbewegt in der Garage stehen. Es besteht keine Möglichkeit, ihn zu bewegen.
Ich habe mir um ein paar Euro einen Batterieunterbrecher gekauft. Ich vermute, dass sich der installieren lässt. Spricht etwas dagegen, die Batterie komplett abzuklemmen? Könnte man die Batterie in einer mehrmonatigen Betriebspause auch angeschlossen lassen?
Danke für Tipps
GK