Eine Frage zur Teilkasko. Wenn der Twingo gestohlen und verunfallt wieder auftaucht bekommt man dann etwas von der TK?

  • Hallo,


    ich habe meinen Twingo bei der Huk Coburg teilkaskoversichert, weil ich mich gegen Diebstahl absichern wollte.


    Jetzt einmal angenommen ein Dieb klaut mir mein Auto und baut damit einen krachenden Unfall.


    Bekomme ich in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs, oder wird sich die Versicherung sich mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug, nach dem es zertrümmert von der Polizei aufgefunden wurde, nun ja nicht mehr gestohlen sei.


    Kennt sich jemand damit aus?

  • Spannende Frage.

    Ich würde an deiner Stelle den Sachbearbeiter deines Vertrauens fragen. Oder äußert die HUK sich nicht?

  • Da mir die Frage auch erst hier beim Schreiben im Forum gekommen ist, hatte ich da keine Gelegenheit, der Frage nachzugehen. Außerdem hab ich den Versicherungsvertrag online gemacht, so dass ich gar keinen Versicherungsfritzen zu Gesicht bekommen habe. Aber klar doch ist das eine spannende und wichtige Frage. Ich dachte mir, vielleicht liest ja hier ein Rechtsanwalt mit, der sich mal dazu äußern würde....

  • Was in der Teilkasko mitversichert ist, steht in deinen Unterlagen.

    Im schlechtesten Fall bekommst du auch nur das ersetzt.

    Ob eine Fz-Diebstahl-versicherung eingeschlossen ist, stünde dort ebenfalls, incl. der Rahmenbedingungen.

    Dann solltest du noch checken, ob in deinem Vertrag Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert drin steht...macht einen grossen Unterschied.

    Twingo III Energy Cosmic TCe90 EDC

    ..jetzt auch mit Leistung... :D

    • Bastuck Twin E
  • at Karsin: Üblicherweise ist bei jeder(?) Teilkaskoversicherung der Schaden durch Diebstahl mit versichert.


    Die Sache ist die, dass wenn das Auto beschädigt wieder aufgefunden wird, dann ist das Auto ja nicht mehr gestohlen. Die Frage ist ganz einfach, ob mit der Teilkasko nur der Verlust des Fahrzeugs versichert ist, oder ob auch Schäden versichert sind, die im Laufe der Zeit, während es gestohlen war, verursacht wurden.

  • at Karsin: Üblicherweise ist bei jeder(?) Teilkaskoversicherung der Schaden durch Diebstahl mit versichert.


    Die Sache ist die, dass wenn das Auto beschädigt wieder aufgefunden wird, dann ist das Auto ja nicht mehr gestohlen. Die Frage ist ganz einfach, ob mit der Teilkasko nur der Verlust des Fahrzeugs versichert ist, oder ob auch Schäden versichert sind, die im Laufe der Zeit, während es gestohlen war, verursacht wurden.

    Ja natürlich... das sind Diebstahlsfolgeschäden. Es ist ja sogar versichert, wenn die Täter nicht ins Auto gelangten, sondern nur Schaden angerichtet haben.

    Seit jeher ist das so. Der TE bringt hier Fragestellungen auf den Tisch, die offen gestanden nicht nachvollziehbar sind. Das Versicherungswesen ist uralt und den Twingo 3 gibt es seit 2014, also keine Rede vom "NEUEN" Konzept.

  • Ich bleibe dabei, frag doch bitte einfach deine Versicherung und berichte dann hier welches Ergebnis es gibt.


    Bei TK war es seinerzeit so: Diebstahl würde ersetzt, Vandalismus nicht

    Das war dann ein VK Schaden

  • Es ist doch so einfach:


    Auto gestohlen und wieder aufgefunden.

    In manchen Fällen taucht das gestohlene Fahrzeug wieder auf. Dieser Diebstahlleitfaden erklärt was dann passiert. Ab Eingang der Schadensanzeige bei der Versicherung beginnt eine Wartefrist von einem Monat zu laufen. Das bedeutet, die Versicherung wartet einen Monat lang, ob das gestohlene Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Das gestohlene Fahrzeug bleibt bis zum Ablauf der Wartefrist im Eigentum des Versicherten. Wird das gestohlene Fahrzeug wider Erwarten innerhalb der Wartefrist gefunden, ist der Eigentümer, aber verpflichtet es zurückzunehmen. Taucht das gestohlene Fahrzeug gar nicht oder erst nach Ablauf der Wartefrist wieder auf, geht es automatisch in das Eigentum des Versicherers über. Die Versicherung kann als neuer Eigentümer des Fahrzeugs frei entscheiden, was mit diesem geschieht. Sofern noch kein Schadenersatz geleistet wurde, wird die Versicherung das Fahrzeug in der Regel an den bisherigen Eigentümer zurückgeben, sofern dieser es überhaupt noch zurückhaben will. Sie kann das Fahrzeug aber auch verkaufen oder versteigern.


    Hier nochmals der Link ---> https://www.zahlt-die-vollkask…s-auto-ist-wieder-da.html


    Also: Nach Ablauf der Wartefrist von einem Monat hast Du Glück. Kommt der Wagen früher und beschädigt zurück, hast Du ohne VK Pech.

    Hier könnte auch was Vernünftiges stehen, z.B. ein Bier! :saint:
    [TCe90 mit Seniorengetriebe]

    Einmal editiert, zuletzt von Jacques ()

  • Ok, ich hab jetzt mal quer durch das Internet recherchiert.


    Schäden DURCH Diebstahl werden durch die Teilkasko abgedeckt.


    Normalerweise läuft das so ab, dass der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erhält. Sollte dann irgendwann das Fahrzeug wieder auftauchen, egal in welchem Zustand, dann geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über. Die kann dann das Fahrzeug nach gutdünken verwerten, denn der Versicherungsnehmer hat ja schließlich schon den Wiederbeschaffungswert erhalten. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer das Fz zum rückkauf anbietet; das ist aber nur eine von 1000 Möglichkeiten, wie die Versicherung das Fz verwerten könnte.


    Interessant ist auch das folgende:


    In dem Moment, in dem ein Dieb ein fest in das Auto eingebautes Teil (Radio, Lenkrad, Kathalysator, fest eingebautes Navi) stiehlt, bekommt der Versicherungsnehmer seinen ganzen Schaden, inklusive der engeworfenen Scheibe, zerstörten Türschlössern etc. ersetzt.


    Schwierig wird es, wenn der Dieb nicht zum Diebstahl kommt, weil dann der angerichtete Schaden als Vandalismusschaden gelten könnte, und die sind bei der TEILkasko nicht mitversichert.


    Wie es bei Schäden von versuchten Diebstählen ist, das ist ungewiss, und da streiten sich wohl noch die Gerichte.


    Ebenso haben die Leute Pech, denen "lose im Auto liegende Wertgegenstände (Handy, Laptop,.....etc) gestohlen wird, denn diese Gegenstände sind in der Teilkasko nicht mitversichert.


    Wie es mit den Schäden durch das Aufbrechen des Fz aussieht, so ist auch dieses ungewiss.


    Man kann also bei einem Einbruch ins Auto nur hoffen, dass der Dieb wenigstens das eingebaute Radio klaut, dann wird die eingeworfene Scheibe mit bezahlt. Wenn der Dieb aber nur die losen Wertgegenstände im Auto klaut, dann könnte sich die Versicherung auf den Standpunkt stellen, dass die losen Eigentumsgegenstände durch die Teilkasko sowieso nicht versichert sind, und die eingeworfene Scheibe könnte als Vandalismusschaden gelten, der auch nicht versichert ist.

    Also sollte man wohl mit einem Zettel den Einbrecher dazu auffordern, wenigstens das Autoradio zu klauben, damit die eingeworfene Schwibe behalt wird.


    Gruß Klaus