...dass das Schlusslicht ihn geblendet hat...
da stellt sich unweigerlich die Frage, wie dicht muss man seinem Vordermann auffahren, um vom einfachen Rücklicht mit einer Referenzlichtleistung von 5W bezogen auf Glühfadenleuchtmittel so geblendet zu werden, eben dass man auffährt? Dann hat der Hinterherfahrende schlicht den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Bezüglich der Eignung der LED Rückleuchten, da sollte der TÜV oder DEKRA Mensch Auskunft geben können. Mein Verständnis ist, dass diese Lampen eine Typgenehmigung haben und damit als Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nebel- und Rückfahrlicht benutzt werden dürfen. Dass sie an keinem anderen Fahrzeugen als dem Twingo 3 passen, spielt dabei keine Rolle. Zur Frage, ob die Lampen beim Facelift heller oder dunkler sind als beim Nicht-Facelift: Beide, Facelift und Nicht-Facelift, haben eine Bordspannung von 12V, die liegen auch am Stecker der Lampenzuleitung an. Bei identischer Versorgungsspannung gibt es eigentlich keinen Grund für eine Abweichung der Betriebslichtleistung. Die Spannungsregulierung angepasst an die LEDs ist wohl in das Lampengehäuse integriert. Wäre dem nicht so, gäbe es das Plug&Play auch nicht. Also von daher würde ich das entspannt sehen, ggf. beim Tüv eine Eintragung machen lassen und gut ist.