Beiträge von Alexanders-Twingo

    Juristerei ist eine Komplexe Angelegenheit, ich bin zu dem kein Jurist ! und kann/möchte auch nur kurz darauf eingehen.


    Zu Absatz:


    1: Also hast du Nägel mit Köpfen gemacht ! Oder hast du zuvor eine Frist zur Mängelbeseitigung auf Gewährleistung gestellt ? Wenn Nein, Verlust des Anspruchs.


    2: Kannst du das Beweisen ? Kostenvoranschlag ? Falls nicht, kann das Autohaus, vermutlich mit genügend Mitarbeiter aufwarten, die das Gegenteil bezeugen. Falls doch, z. B. Kostenvoranschlag, dann kannst du die Rechnung, um den aus Rechtsprechung bekannten Betrag kürzen. Außer du hast, den Anspruch um Kürzungen schon verloren. Zum Beispiel durch Zahlung der Rechnung ohne Widerspruch/Vorbehalt ! Stichwort "eindeutige Willenserklärung" durch Zahlung der Rechnung !


    3: Und was soll der damit ? Ich persönlich halte ein Gutachten, zur Beurteilung des defekten Turbo-Laders für rausgeschmissenes Geld.
    Denn Gutachter freut es .... Verdienst für das Gutachten circa 400,- Euro ? Was willst du mit dem Gutachten beweisen ? Der Fehler ist doch hinlänglich bekannt !
    Und das Beste .... es liegt nicht/nicht ausschließlich am Turbolader (Wastegate) ! sondern daran, das die Software durch die Fehlkalibrierung des Wastegate, beim Schließen, das Kunstoffzahnrad, durch Anstoss Zerstört !


    4: Zufälle gibt's ... :?::!:
    Ich würde mit Beweismittel (Inspektionsnachweis), vorsichtiger umgehen !


    Ich vermute mal, das du beim Autokauf noch unerfahren, und vor allem Schlecht beraten bist. Das ist bedauerlich, aber nicht selten. Du hättest dich vor nicht revidierbaren Taten bei einem Sachverständigen oder Anwalt beraten sollen, da man üblicherweise mit solchen, fachfremden Vorgängen viele Fehler macht.


    Ich würde es sportlich sehen, du bist in guter Gesellschaft, das was dir passiert, erleben Täglich tausende .....


    Für die Zukunft ein Tip: Ohne Schlacht PLAN zieht man nicht in den Krieg ;)


    Bitte nicht Persönlich nehmen, das ich mich so direkt Ausgedrückt habe.


    Ich fühle mit dir und deinem groll auf die Autohändler/Hersteller :!:

    Wenn Renault weiß, dass es am Wastegate liegt, wäre da nicht eine Rückrufaktion fällig? Da kann man schon nach Sammelklage nachdenken!!

    Eigentlich wäre der Fairnis halber, ein Rückruf fällig.
    Aber ich kenne keinen Autohersteller der Fair ist ! Oder kennst du einen ? Falls ja, würde ich zukünftig nur noch von dem ein Auto kaufen.


    Gesetzlich verpflichtet, sind sie nur nach ProdHaftG ! (und selbst da, versuchen sie sich regelmäßig drum zu drücken ! und die Politik/Justiz, lässt sie nur all zu oft gewähren :whistling: )


    Kannst ja mal bei MyRight etc. eine Anfrage stellen.
    Nur woher bekommst all die Betroffenen her, die noch nicht in der Verjährung sind, oder sonst ihre Ansprüche verloren haben ?


    Aber du hast dich ja auch schon für den Vorschlag von @Wulfbladerunner entschieden. Und damit, womöglich deine Ansprüche verloren.


    Wenn ich deine Antwort #383 richtig interpretiere, hast du ja schon zu deinem Nachteil, Nägel mit Köpfen gemacht ;)


    P.S. Wie @duksomi schon geschrieben hat, vermutlich hast du einen Tausch-Turbolader bekommen, somit ist dein alter Defekter, nicht dein Eigentum, und läuft demnächst "revidiert" in einem anderen TwIngo 3 oder Smart 453 :D

    11400€.

    okay, habe gerade deinen Beitrag # 355 nochmals gelesen. ......


    Nehmen wir mal hypothetisch an, der Auto Händler hat den Deal "2000,- Euro" ausgeschlagen, weil es vom Vorbesitzer wegen eines Defekten Turbo, so zeitig (knappes Jahr und 5000 km Laufleistung), zurück nehmen musste (Wandlung !).


    Dann könntest du eventuell noch Gewährleistung ! (nicht Garantie !), auf den ausgetauschten Turbo haben !


    Ein gewerblicher Verkäufer, kann zwar die Gewährleistung bei Gebrauchten Fahrzeugen auf 1 Jahr reduzieren (sofern er das überhaupt Rechtswirksam gemacht hat), aber das betrifft dann NICHT den "Austausch Turbo" (sofern er einen Neuen eingebaut hat, was sehr wahrscheinlich ist, da der Wagen ja dann noch Gewährleistung und Garantie hatte, und ihn folglich auf Kosten von Renault gewechselt hat).


    Die Beweisführung wäre so eindeutig, die du einfach mit dem austausch des Turbo belegen würdest !


    Dazu könntest du den Vorbesitzer, ausmachen und befragen.


    Sollte dieser dir keine Auskunft geben wollen, könntest du ein Zivil Verfahren eröffnen und Akteneinsicht beantragen und den Zeugen vorladen.


    Da die Historie nicht nur beim Händler hinterlegt ist, sollte eine Akteneinsicht dann, wenn sich der Händler weigert, bei Renault Deutschland erfolgen. ;)


    Achtung : Dies ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Jurist !


    Nur so eine Idee :D

    Ich habe eine Stunde nach dem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, angerufen um vom Vertrag wieder zurückzutreten.



    Ich habe ihm sogar 2000€ geboten um aus dem Vertrag zu kommen. Er hat abgelehnt. Ich fand es unglaublich.

    Darf ich Fragen, welche Ausführung und was du für den T 3 bezahlt hast ?


    Ich finde es zwar nicht unglaublich, aber sehr sonderbar, das ausgerechnet ein "Autohändler" auf so ein Geschäft verzichtet. 2000,- Euro Stundenlohn !!!


    Das wäre doch eigentlich, genau nach dem Geschmack eines typischen Autohändlers :D