Höchstgeschwindigkeit

  • beim Privatverkauf gilt. Gekauft wie gesehen. Selbst ein Unfallschaden muss man nicht aktiv erwähnen. Nur wenn man danach gefragt wird. Dann darf man selbstverständlich nichts verschweigen.

    Na dann zitiere ich mal:


    "Mängel
    Ein Sachmangel (§ 434 BGB) liegt vor, wenn der verkaufte Gegenstand

    • nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
    • eine andere als die vereinbarte Sache ist.
    • sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
    • sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
    • nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    • nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht.
    • in zu geringer Menge geliefert wurde.
    • durch den Verkäufer (seine Gehilfen) unsachgemäß montiert wurde.
    • mit einer mangelhaften Montageanleitung geliefert wurde.

    Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht (durch Text oder Bild), so gilt sie nicht mehr als Mangel im Sinne des Gesetzes, sondern als vereinbarte Eigenschaft.
    Ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) liegt vor, wenn die verkaufte Sache rechtmäßig an einen Dritten herausgegeben werden muss, zum Beispiel bei Hehlerware oder Beschlagnahme durch die Polizei. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre."




    In sofern wäre es arglistig verschwiegen....


    Dazu passt auch das Urteil des BGH

  • nöö,


    den stelle ich dem Händler auf den Hof. Er hat mir den ja verkauft.


    Da bin ich mal ganz entspannt. ;)

    Twingo Limited SCE 70 EDC
    Weiß, Faltdach, Automatik, Alus, Tempomat, elektr. Spiegel, Parkhilfe, Seitenscheiben schwarz. R-Go Klimapaket, Sitzpaket, Modularitätspaket, Spurhaltewarner, Flexicase Ablagepaket.

  • beim Privatverkauf gilt. Gekauft wie gesehen. Selbst ein Unfallschaden muss man nicht aktiv erwähnen. Nur wenn man danach gefragt wird. Dann darf man selbstverständlich nichts verschweigen.

    Da irrst du dich aber gewaltig. Wenn du bei Verkauf einen Unfallschaden absichtlich verschweigst oder wie hier einen Mangel, kann dich der Käufer in Regress nehmen.

  • @Zillertaler66 dein Beispiel passt aber nicht zu dem was ich geschrieben habe.
    Bei dir geht es um eine Angebotsbeschreibung die Eigenschaften versprechen, die das Produkt dann nicht hat. Beispielsweise wenn ein Auto privat zum Verkauf steht an der Straße mit einem Schild in der Windschutzscheibe "unfallfrei, Höchstgeschwindigkeit 151" und es sich dabei um einen T3 SCe handelt, bei dem durch einen Unfall mal ein neuer Kotflügel notwendig war.....
    Was ganz anderes ist es hingege, wenn man ganz einfach ein Auto verkauft - so wie es da steht - und der Käufer sich alles Anschauen kann, ausprobieren kann und fragen ehrlich beantwortet werden. Ist dann die Höchstgeschwindigkeit kein Thema oder die Unfallfreiheit, dann gibt es nichts daran zu beanstanden......

  • Glaubst Du? Glaubst Du das wirklich?
    Sorry, der Käufer eines KFZ bedient sich auch der Beschreibung des Herstellers.... in Prospekten, in Veröffentlichung der techn. Daten und in den Fahrzeugpapieren. Erreicht das KFZ die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht, und dann auch noch wegen Softwaretechnischer Eingriffe, dann ist das ein Mangel. Und ein Mangel muss auch bei einem Privatverkauf unaufgefordert offen gelegt werden.....

  • Leute, also mal ernsthaft : Es ist kein Neuwagen!


    Wenn ich ein Auto nach 8 Jahren verkaufe, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, das mir keiner ans Bein pinkeln kann, wenn der Wagen nicht mehr wie im Neuwagenprospekt vom Hersteller angepriesen : 151, sondern nur noch 141 läuft.

  • unsren Smart habe ich vor 6 Wochen verkauft.


    Gekauft wie gesehen und probegefahren.


    Ende, ich habe nichts verschwiegen. Alle Fragen beantwortet.


    Da ich Privatmann bin muss ich keine Gewährleistung geben.

    Twingo Limited SCE 70 EDC
    Weiß, Faltdach, Automatik, Alus, Tempomat, elektr. Spiegel, Parkhilfe, Seitenscheiben schwarz. R-Go Klimapaket, Sitzpaket, Modularitätspaket, Spurhaltewarner, Flexicase Ablagepaket.

  • Leute, also mal ernsthaft : Es ist kein Neuwagen!


    Wenn ich ein Auto nach 8 Jahren verkaufe, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, das mir keiner ans Bein pinkeln kann, wenn der Wagen nicht mehr wie im Neuwagenprospekt vom Hersteller angepriesen : 151, sondern nur noch 141 läuft.

    Wenn er wegen zu wenig Leistung (Verschleiß) nicht mehr schafft... dann hast Du recht. Läuft er aber mit Schmackes in den Begrenzer, dann ist es ein Mangel....

  • So nun hat mein Freundlicher Antwort von Reno. Das Problem das der Twingo bei 140 abriegelt ist bekannt und man arbeitet daran. Im Sommer soll es eine neue Softwareversion geben die das Problem beheben soll.
    Habe meinen Freundlichen mitgeteilt dass wenn das nicht funktioniert ich das Auto ihm auf den Hof stelle und ein mangelfreien Twingo haben möchte. Er versteht das und wenn es dann so kommt werden wir uns schon einigen, meint er. :/:/