so, hatte den TÜV hessen angeschrieben und schon am folgetag eine antwort bekommen. demnach sind reifenkombinationen / größen, die in der ABE aber nicht in den papieren eingetragen sind, nur dann eintragen zu lassen, wenn explizit darauf hingewiesen wird ( zusatz A01 ) . bei allen anderen kommt der zusatz TV5 zum tragen , der besagt, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung von entweder kfz-hersteller oder reifenhersteller vorzulegen bzw. mitzuführen ist. also hab ich dann mal bei hankook nachgefragt, weil meine frau hat hankook winterreifen auf ihrem GT, deren format laut ABE der felgen NICHT nach A01 einzutragen ist, und siehe da, innerhalb von einer stunde hatte ich besagte unbedenklichkeitsbescheinigung per mail. ist also doch weniger kompliziert als es auf den ersten blick erscheint.
als nächstes würde mich interessieren, wie man symmetrische bereifung eingetragen bekommt, also vorne und hinten die gleichen reifen. weil durch diese asymmetrie ist es erheblich schwerer. passende reifen zu bekommen.
schaun mer ma...