also im abnahmedokument nach paragraph 19 abs.3 stvzo sind tatsächlich beide, vorne und hinten, jeweils eingetragen. müsste ich also für alle andern kombinationen auch machen, sofern ich die fahren möchte.
Beiträge von dc_01
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ich muss nochmal schauen, was genau jetzt im tüv bericht steht. ich war nur froh, dass ich den bekommen habe und nix umgebaut werden musste. eine freigabe von renno für andere reifengrößen wird es mit sicherheit nicht geben, warum auch. das kann höchstens der reifenhersteller machen, aber der wird auch nicht wissen, welche felgen es für welches fahrzeug gibt und daher auch nichts tun. ich werde mal den tüv anmailen und fragen was es mit TV5 so auf sich hat.
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V15 ist keine Auflage für den GT:
in TV5 steht aber in etwa dasselbe: für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.
das ist in der tat interessant, da muss ich nochmal nachforschen.
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das stimmt so nicht, die ABE gilt für die felgen im zusammenhang mit dem genannten fahrzeug, den dafür in frage kommenden reifen und den auflagen. die reifen, die auf der felge montiert werden dürfen, sind aufgelistet und dürfen somit auf der felge gefahren werden, je nach fahrzeug aber eben nur unter bestimmten vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen und um dies zu bestätigen, muss der tüv das abnehmen.
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Nur vorne ?
Es sind doch beide Größen im COC nicht vorhaden beim GT.dafür in der ABE, aber halt vorne mit auflagen. daher die abnahmepflicht.
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der einwand von rossi74 is gerechtfertigt, ob der serienhalter genutzt werden soll oder nicht. ich hab mir die KUDA konsole geholt und dafür ein 30cm kabel:
https://www.amazon.de/gp/product/B01N68R5TE/ref=oh_aui_detailpage_o...
weil e bissi luft sollt halt auch sein...
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Welche Reifen Dimension wirst du fahren?
vorne die 185/60R15, hinten 205/55R15. das format vorne musste von TÜV abgenommen werden.
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kurze ergänzung: hab das besagte reifenformat eingetragen bekommen, baulich geändert wurde nix, da platz genug ist.
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