(...) Fakt ist, es ist ein Mangel, den Renault beheben muss (...)
"rogger 2" möchte die Begrenzung der Höchstgehschwindigkeit ausschalten. Dass dies nicht ab Werk geht ist m.E. kein Mangel. Wenn Renault nicht möchte, dass mehr als 165 gefahren wird dann ist das so, das weiss man ja bereits bei Kauf und das steht auch in der Bedienungsanleitung. Nur wenn das Limit von der Beschreibung abweicht ist es ein Mangel. Zudem könnte man Probleme mit der Betriebserlaubnis bekommen, wenn das Fahrzeug schneller fährt als im Fahrzeugschein eingetragen (wenn man mit 180 geblitzt wird und die Polizei im Fahrzeugschein 165 Höchstgeschwindigkeit liest wird es böse enden für den Fahrzeughalter).