Beiträge von Alexanders-Twingo

    Zur Info :


    Wer wie ich, des öfteren in Frankreich unterwegs ist ....


    kann den Phase 2, schon Live, beim Händler anschauen und Probe fahren ...


    oder eben doch warten bis er in Deutschland beim Händler auf dem Hof steht. ...

    Die Smarties 453, egal ob ForTwo oder ForFour, haben diese Lufthutze schon immer, bei allen Motoren, sogar bei dem kleinen 45 KW Motor, bei Renault gab es die nur bei dem GT Tce 110 ....


    Oder hab ich was verpasst ?(

    So so ..... du bist also der einzige der das kann (Vmax ändern mit Gutachten ) :D


    Eben, du weisst es nicht :!:


    Vertragshändler können auch, gegen solch einen Verstossen, und tun das auch regelmäßig ohne Konsequenzen !


    Im übrigen gilt, man kann einem freien Unternehmer das nicht verbieten :!:


    Zu den Felgen:


    Eine Werbung bleibt es auch ohne Preisangabe :!:


    So so ...... du fährst einen Twingo III :?:

    "Ein Mangel bedeutet juristisch, dass eine Abweichung der IST- von der vertraglich vereinbarten SOLL-Beschaffenheit einer Sache vorliegt." :)
    Sollte es sich um ein Fahrzeug handeln, dass für den deutschen Markt produziert wurde, ist alles klar: 7% zu geringe Höchstgeschwindigkeit ist ein Mangel.


    Bei EU- oder Grau-Importen kann es anders ausschauen: Ggf. kein Mangel, falls in dem Exportland eine Begrenzung vorgesehen wäre.

    Tatsächlich sind es sogar ...


    151 km/h zugesicherte Eigenschaft - 136 km/h (140 Tacho - 4 Tachoabweichung) tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit = - 15 km/h Differenz


    151 km/h - 15 km/h = 10 % Abweichung von der zugesicherten Geschwindigkeit


    Auch wenn es mal Richter geben sollte, die bei - 10 % entscheiden, hier sollte auch ohne Reineking & Eggert das Argument 10 % Gewicht haben :D

    Dann liegt ein Mangel vor oder ein nicht Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Das Auto ist laut Papiere mit 151 km/h zugelassen. Wenn es bei 140 km/h abgeregelt ist, dann müsste dies im Kaufvertrag vermerkt werden, oder aber in den Zulassungspapieren nicht 151 sondern 140 stehen.

    Nicht oder ^^


    Die fehlende Eigenschaft ist der Mangel ..... oder was meinst du @Innocent

    Eine Antwort ist ganz einfach: Der Renault Händler kann und darf das nicht.

    Die Antwort ist ganz einfach nur Falsch :!:


    Ein jeder Renault Händler darf das :!: Er ist ein freier Unternehmer wie du, und hat lediglich einen Vertrag, mit dem Hersteller Renault. Deswegen gemein hin, auch als Vertragswerkstatt bekannt.


    Das nicht jede Vertragswerkstatt, dazu in der Lage ist, oder dies anbietet, liegt eher daran das der Kunde seine Garantie, bei diesem nicht aufs Spiel setzen möchte (Haftungsausschluss Erklärung). Warum diese, dann bei dir und anderen Tuner, dies dann doch tun, oder eine zusätzliche Garantie kaufen, die dann noch weniger das Wort Garantie verdient, bleibt im dunkeln.


    P.S. Hast du mal wieder Werbung für deine Felgen gemacht !