Beiträge von Alexanders-Twingo

    War letzte Woche diesbezüglich schon beim Händler aber dem Servicemeister ist nichts bekannt ......


    Wenn der Meister es sagt, wirds wohl stimmen ;)


    ..... und meinte ich solle ihn noch weitere 3000KM einfahren und schauen wie es dann ist.


    so löst man Probleme (einfach nochmal 3000 km fahren) :whistling::whistling::whistling::D:D:D


    Kleiner Tip : Einschreiben mit Fristsetzung ......

    wie ??? ..... GT Felgen auf dem SCe ?

    scheint keine originale Porsche Frontscheibe zu sein .... :P

    @Nordlicht u.a.
    Nur zur Kenntnis: Renault bewirbt den aktuellen Twingo SCe 65 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 158 km/h.
    Man kann also über mögliche gutgemeinte Begründungen für die Motive des Herstellers diskutieren wie man will: Renault hat ein Fahrzeug verkauft, welches den Angaben nicht entspricht und hat daher für Abhilfe zu sorgen. Ende!
    (Ich hoffe, das Bild ist erkennbar; musste den Bildschirm abfotografieren)

    Es geht aber hier NICHT um den SCe 65 !!!

    Das zieht die Sache doch nur in die Länge. Anwalt, Fristsetzung, ggf. Klage fertig.


    Wieso? Der Mangel ist doch offenkundig, gut dokumentiert (hoffe ich) und kann nicht abgestellt werden. Ein Anwalt geht an diese Sache mit Fristsetzung ran und dann wirst Du sehen, wie schnell sowas eigentlich gehen kann.


    Das ist definitiv die falsche Reihenfolge !


    So bleibt man auf jeden Fall auf einem Teil der Vorinstanzlichen kosten sitzen !


    In der Klage Instanz, in der Regel ebenfalls !


    Also bitte, seid doch so schlau, und macht zu aller erst, ohne Anwalt, am besten in den ersten 6 Monaten nach Fahrzeugübereignung, während der Beweislastumkehr noch eine Fristsetzung !


    Dann könnt ihr euch entspannt zurück lehnen, und abwarten ob die Versprechen (ich glaube nicht daran), zur Mängelbeseitigung eingehalten werden.


    Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat X(


    Ich drück euch die Daumen :thumbup:

    Das steht eben NICHT genau so in der Bedienungsanleitung !


    Definitiv steht dort NICHT, "während der ersten 3000 km, auf 130 km/h begrenzt" !


    Und auch steht dort NICHTS von "5000 km+ sollte die Einfahrzeit vorbei sein" !


    Der Drehzahlbegrenzer existiert zwar, aber das ist in jedem modernen Fahrzeug so, und hat keine Besonderheit in der Einfahrzeit !


    Mein Fazit: lasst euch was von einem Techniker erzählen :thumbsup:


    P.S. Ich bin keiner, aber hier im Forum gibt es ein paar die Wissen wovon sie reden.