• Weiß jemand ob der Twingo mittlerweile eCall hat? Dies soll ja für alle neuen Fahrzeuge mit Typengenehmigungen ab März 2018 Pflicht sein. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Twingo diese Voraussetzung nicht erfüllt, da es das Auto ja schon seit 2014 fast unverändert gibt.


    Jetzt habe ich mittlerweile meinen Zulassungsbescheid Teil 2 bekommen und dort steht im Feld "Datum zu K", was das Datum der Erteilung der Typengenehmigung ist: 09.08.2018.


    Somit würde mein Twingo ja unter die eCall Pflicht fallen. Aber warum ist die Typengenehmigung überhaupt so neu? Die können ja nichts großartiges am Auto verändert haben. Normalerweise werden solche Typengenehmigung über viele Jahre genutzt.


    Bei Renault selbst habe ich leider 0 Info zum Thema eCall gefunden. Weiß jemand, ob er es denn jetzt hat oder nicht?

  • Auf Beschluss der EU müssen ab April neu entwickelte Modellreihen über das automatische Notrufsytem E-Call (Emergency Call) verfügen, damit sie eine Typengenehmigung erhalten.
    Da fällt der twingo leider nicht darunter, wie du richtig sagst des er ja schon einen zeitlang auf dem Markt ist.

  • Was ist eigentlich wenn sich jemand weigert die Gebühren für diesen Dienst zu zahlen? Denn mit eCall zwingt man ja den Bürger per Gesetz zur Nutzung eines kostenpflichtigen Dienstes.

    Twingo III TCe 0.9 Liberty (Baujahr 2016)